Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Personalvermittlungsleistungen zwischen der MTJ-Group Personalvermittlung (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde").

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden qualifizierte Arbeitskräfte aus Vietnam zur Beschäftigung in Deutschland zu vermitteln. Die Vermittlung umfasst:

  • Bedarfsanalyse und Anforderungsprofil
  • Kandidatensuche und Vorauswahl
  • Präsentation geeigneter Kandidaten
  • Unterstützung bei Bewerbungsgesprächen
  • Unterstützung bei Visum und Einreiseformalitäten
  • Begleitung während der Einarbeitungsphase (optional)

3. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vermittlung nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und nur Kandidaten zu präsentieren, die den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche Vermittlung oder das spätere Arbeitsverhältnis zwischen Kunde und vermittelter Arbeitskraft.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Anforderungsprofil zu machen
  • Präsentierte Kandidaten zeitnah zu prüfen und Rückmeldung zu geben
  • Bei Interesse einen rechtmäßigen Arbeitsvertrag anzubieten
  • Alle gesetzlichen Vorschriften zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte einzuhalten
  • Den Auftragnehmer über die Einstellung eines vermittelten Kandidaten unverzüglich zu informieren

5. Vergütung

Die Vergütung des Auftragnehmers wird individuell vereinbart und richtet sich nach Art und Umfang der Vermittlungsleistung. Die Vergütung wird fällig bei erfolgreicher Vermittlung, d.h. wenn zwischen dem Kunden und dem vermittelten Kandidaten ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zustande kommt.

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

6. Nachbesetzungsgarantie

Sollte das Arbeitsverhältnis mit einem vermittelten Kandidaten innerhalb der ersten [X] Monate aus Gründen enden, die in der Person des Kandidaten liegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, kostenfrei einen Ersatzkandidaten zu vermitteln. Diese Garantie gilt nicht bei betriebsbedingten Kündigungen oder Kündigungen durch den Arbeitgeber aus anderen Gründen.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

9. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bei Kündigung durch den Kunden vor erfolgreicher Vermittlung werden bereits erbrachte Leistungen anteilig vergütet, sofern vertraglich vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: November 2025
MTJ-Group Personalvermittlung